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Häufig gestellte Fragen

Wird die Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?
Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist daher in der Regel nicht möglich.

Was kostet eine Sitzung?
Eine Einzelsitzung von 50 Minuten Dauer kostet 100,55 €. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP. Der Einzelsitzung mit der Ziffer 870 wird der 2,3fache Steigerungssatz zugrunde gelegt.

Wie erfolgt die Bezahlung?
Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungstellung. Dies geschieht in der Regel – sofern nicht anders vereinbart – nach fünf Sitzungen.

Bin ich verpflichtet, eine festgelegte Anzahl von Sitzungen wahrzunehmen?
Sie haben das Recht, die Therapievereinbarung jederzeit mündlich und fristlos zu kündigen.

Was geschieht, wenn ich eine Sitzung kurzfristig absagen muss?
Falls Ihre Absage binnen 24 Stunden vor der vereinbarten Sitzung erfolgt, stelle ich als Ausfallhonorar die Gebühr für eine halbe Therapiesitzung in Rechnung.

Hängt eine nachhaltig wirksame Psychotherapie von ihrer Länge und der Häufigkeit der Sitzungen ab?
Die Wirksamkeit einer Psychotherapie ist von vielen Faktoren abhängig. Eine gewichtige Rolle spielt dabei, wie intensiv die Zeit zwischen den Sitzungen genutzt wird. Dies kann dann der Fall sein, wenn in der Anfangsphase herausgeabeitet wurde, welcher „Herzenswunsch“ nach erfolgreicher Therapie in Erfüllung gegangen sein wird: „In welcher Verfassung möchte ich dann sein?“, oder „Wie ist dann mein Lebensgefühl?“ Daran orientiert sich die Eigenarbeit und die weitere Zusammenarbeit mit dem Ziel, einige der wesentlichen Hindernisse auszuräumen, die dem im Wege stehen. Somit können Sitzungen auch in größeren Abständen stattfinden. Die Therapiedauer selbst ist dann daran überprüfbar, wie weit die Annäherung an den gewünschten Zustand bereits vorangeschritten ist.

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